Zentrale Projektleitlinien der Stiftung Zukunft NRW
Das Projekt sollte NRW-spezifisch sein, das heißt einen engen Bezug zur Problemlage, den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Landes
haben.
Das Projekt sollte nachhaltig und zukunftsweisend sein, das heißt nicht nur auf kurze Sicht ein aktuelles Problem angehen,
sondern Perspektiven in Richtung einer wünschenswerten künftigen Entwicklung Nordrhein-Westfalens eröffnen.
Das Projekt sollte sichtbar beispielgebend sein, das heißt die in dem Projekt entwickelten Ideen und Initiativen sollten andernorts aufgegriffen
werden können und so umfassende Wirkung entfalten.
Das Projekt sollte neuartig und klar abgrenzbar von existierenden oder geplanten Vorhaben und Modellen in Nordrhein-Westfalen sein, sodass
es zu einer sinnvollen Ergänzung und nicht zu einer Dopplung bereits vorhandener Initiativen kommt.
Das Projekt sollte möglichst konkrete und unmittelbar greifbare Beschäftigungs- und Arbeitsmarktimpulse entfalten.
Das Projekt sollte für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einen klar erkennbaren Nutzen bringen und die Nutznießer des Projektes
sollten möglichst konkret benennbar sein.
Das Projekt sollte innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen verwirklicht werden können, da eine Änderung dieser Rahmenbedingungen
nicht im Ermessen der Stiftung liegt.
Das Projekt sollte die Fördermittel der Stiftung nicht in unangemessener Weise binden und auf längere Sicht in einen selbst tragenden Verlauf
münden.
Das Projekt sollte möglichst rasch realisierbar sein.
Bei der Realisierung des Projekts sollte es möglich sein, die Kompetenz von im Land ansässigen Institutionen einzubinden und diese als
Partner zu gewinnen.
Das Projekt sollte möglichst Umweltentlastungsaspekte berücksichtigen.