Zentrale Projektleitlinien der Stiftung Zukunft NRW

  • Das Projekt sollte NRW-spezifisch sein, das heißt einen engen Bezug zur Problemlage, den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Landes haben.
  • Das Projekt sollte nachhaltig und zukunftsweisend sein, das heißt nicht nur auf kurze Sicht ein aktuelles Problem angehen, sondern Perspektiven in Richtung einer wünschenswerten künftigen Entwicklung Nordrhein-Westfalens eröffnen.  
  • Das Projekt sollte sichtbar beispielgebend sein, das heißt die in dem Projekt entwickelten Ideen und Initiativen sollten andernorts aufgegriffen werden können und so umfassende Wirkung entfalten.  
  • Das Projekt sollte neuartig und klar abgrenzbar von existierenden oder geplanten Vorhaben und Modellen in Nordrhein-Westfalen sein, sodass es zu einer sinnvollen Ergänzung und nicht zu einer Dopplung bereits vorhandener Initiativen kommt.  
  • Das Projekt sollte möglichst konkrete und unmittelbar greifbare Beschäftigungs- und Arbeitsmarktimpulse entfalten.  
  • Das Projekt sollte für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einen klar erkennbaren Nutzen bringen und die Nutznießer des Projektes sollten möglichst konkret benennbar sein.  
  • Das Projekt sollte innerhalb bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen verwirklicht werden können, da eine Änderung dieser Rahmenbedingungen nicht im Ermessen der Stiftung liegt.  
  • Das Projekt sollte die Fördermittel der Stiftung nicht in unangemessener Weise binden und auf längere Sicht in einen selbst tragenden Verlauf münden.  
  • Das Projekt sollte möglichst rasch realisierbar sein.  
  • Bei der Realisierung des Projekts sollte es möglich sein, die Kompetenz von im Land ansässigen Institutionen einzubinden und diese als Partner zu gewinnen.  
  • Das Projekt sollte möglichst Umweltentlastungsaspekte berücksichtigen.  

 

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